
Kurz gesagt: Eine Badsanierung in der Mietwohnung entscheidet die Vermieterschaft. Mieter müssen sie dulden, wenn sie zumutbar ist und rechtzeitig angekündigt wird. Wertvermehrende Teile können zu einem Mietzinsaufschlag führen, reiner Ersatz nicht.
Wenn die Vermieterschaft saniert
- Rechtzeitige Ankündigung mit Dauer
- Ersatzdusche oder Mietzinsreduktion bei grösseren Einschränkungen
- Mietzinsaufschlag nur für den wertvermehrenden Anteil
Wenn Mieter etwas ändern möchten
Wer als Mieter neue Platten oder eine neue Dusche einbauen möchte, braucht die schriftliche Zustimmung. Klären Sie, ob Sie beim Auszug zurückbauen müssen oder eine Entschädigung erhalten.

Hilfe
Bei Streit helfen die Schlichtungsstellen für Mietstreitigkeiten Basel-Stadt und Basel-Landschaft kostenlos.
Häufige Fragen
Muss ich eine Badsanierung dulden?
Ja, wenn sie zumutbar ist und angekündigt wurde.
Bekomme ich eine Mietzinsreduktion?
Bei erheblichen Einschränkungen oft ja.
Darf der Mietzins danach steigen?
Für wertvermehrende Investitionen ja, für reinen Ersatz nicht.
Wer wählt die Platten?
Die Vermieterschaft.